Datum: | Donnerstag, 2. März 2023 |
Referent/-in: |
lic. iur. Janine Sprenger Rechtsanwältin, Fachanwältin SAV Familienrecht |
Ort: |
18.00 Uhr, Saal, 1. Stock Zunfthaus Kämbel zur Haue Limmatquai 52 8001 Zürich |
Das Bundesamt für Statistik beziffert die zukünftig erwartete Scheidungsrate aktuell mit 40%. Vor diesem Hintergrund besteht verständlicherweise ein grosses Bedürfnis nach einer Scheidungsplanung, um Transparenz über die wirtschaftlichen Folgen einer Ehescheidung zu schaffen und sich entsprechend absichern zu können. Während sich bis anhin üblicherweise in Eheverträgen lediglich güterrechtliche Absprachen fanden, hat das Bundesgericht im Jahr 2019 in einem Leitentscheid klargestellt, dass Scheidungsvereinbarungen auf Vorrat im Bereich des (nachehelichen) Unterhalts zulässig sind. Solche Vertragsabreden binden somit grundsätzlich die Vertragsparteien und stehen einzig unter dem Vorbehalt der späteren Genehmigung durch das Gericht.
Das Referat erörtert aus anwaltlicher Perspektive die hiermit neu eröffneten Möglichkeiten und weist gleichzeitig auf damit einhergehende Risiken hin.