Datum: | Donnerstag, 25. Februar 2010 |
Referent/-in: |
Dr.iur. Martin Hess Rechtsanwalt, Zürich |
Ort: |
18.00 Uhr, Saal, 1. Stock Zunfthaus Kämbel zur Haue Limmatquai 52 8001 Zürich |
I. Bucheffekten sind weder Wertpapiere noch Wertrechte
II. Es gibt keine Emission von Bucheffekten
- Grundlage ("Unterlyings") von Bucheffekten
- Emission von Wertpapieren, Globalurkunden oder Wertrechten und Schaffung von Bucheffekten
- Übersicht über die verschiedenen Bücher und Register Wertrechten
- Untergang von Bucheffekten
III. Verfügung gemäss den Verfügungsformen des BEG
- Weisung und Gutschrift
- Zession
IV. BEG und Sicherungsgeschäfte
- Sicherheitenbestellung durch Übertragung der Bucheffekten und Gutschrift
- Kontrollvereinbarung
- Sicherheiten zugunsten der Verwahrungsstelle (Art. 26 BEG)
V. Statuten
- Formen der Verwahrung (Heim-/Emittentenverwahrung oder Verwahrung im Bankensystem)
- Notwendige Statutenbestimmungen
VI. Übergangsbestimmungen