Datum: | Donnerstag, 14. November 2013 |
Referent/-in: |
RA Lic. iur. Jürg Meier Präsident des Bezirksgerichts Meilen |
Ort: |
18.00 Uhr, Saal, 1. Stock Zunfthaus Kämbel zur Haue Limmatquai 52 8001 Zürich |
Seit Inkraftreten der Schweizerischen Zivilprozessordnung am 1. Januar 2011 konnten an den Bezirksgerichten erste Erfahrungen über das Haupt- und Beweisverfahren gesammelt werden. Vieles ist ähnlich wie bisher. Neu ist für Nicht-Berner aber vor allem der Verfahrensablauf, wie er in den Art. 219-234 ZPO, welche mit den Titeln "Geltungsbereich", "Schriftenwechsel und Vorbereitung der Hauptverhandlung" und sowie "Hauptverhandlung" überschrieben sind, geregelt ist. In der Praxis hat sich gezeigt, dass da und dort bezüglich verschiedener Fragen des Verfahrensablaufs unterschiedliche Meinungen herrschen. Ebenso, dass für die Parteien der Verfahrensablauf aufgrund der vielem Möglichkeiten der Verfahrensfortsetzung nach dem ersten Schriftenwechsel wenig berechenbar ist. Der Referent zeigt auf, wie das "Standardvorgehen" am Bezirksgericht Meilen im ordentlichen und vereinfachten Verfahren ist und welches die Kriterien der Verfahrensgestaltung sind. Davon hängen im wesentlichen der zulässige Inhalt und die Bedeutung der Parteivorträge an der Hauptverhandlung ab. Der Referent weist zudem auf diverse Spezialprobleme hin, die bei der Vorbereitung der Hauptverhandlung bzw. Hauptverhandlung zu beachten sind.