Das Rentenalter und seine Anpassung und Flexibilisierung de lege lata und de lege ferenda

Datum:Donnerstag, 13. März 2014
Referent/-in: Prof. Dr. iur. Thomas Gächter
Ordinarius für Staats-, Verwaltungs- und Sozialversicherungsrecht an der Rechtswissen-schaftlichen Fakultät der Universität Zürich
Ort: 18.00 Uhr, Saal, 1. Stock
Zunfthaus Kämbel zur Haue
Limmatquai 52
8001 Zürich

Warum werden Menschen eigentlich pensioniert? Und wann ist dafür der richtige Zeitpunkt? Lässt sich das überhaupt einheitlich festlegen oder sollte es nicht den Einzelnen überlassen bleiben, wann sie in den Ruhestand treten wollen? Mit dem gesetzlichen Rentenalter sind zahlreiche rechtliche Fragen verknüpft, insbesondere solche des sozialversicherungs-, des Arbeits- und des Steuerrechts. Aufgrund des bundesrätlichen Reformprojekts „Altersvorsorge 2020“ ist wieder Bewegung in die politische Diskussion rund um das Rentenalter gekommen: Soll dieses beibehalten, erhöht oder zusätzlich flexibilisiert werden? Im Zentrum der Ausführungen stehen die juristischen Implikationen, die jede Veränderung des Rentenalters mit sich bringt.

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