Datum: | Donnerstag, 2. Oktober 2014 |
Referent/-in: |
RA Dr. Linus Cantieni Präsident KESB Bülach Süd Lehrbeauftragter an der Universität Zürich |
Ort: |
18.00 Uhr, Saal, 1. Stock Zunfthaus Kämbel zur Haue Limmatquai 52 8001 Zürich |
Am 1. Juli 2014 ist die Reform der elterlichen Sorge in Kraft getreten. Sie verfolgt das Ziel, das gemeinsame Sorgerecht unabhängig vom Zivilstand der Eltern zum Regelfall werden zu lassen. Begründet wird dies im Wesentlichen damit, ein Kind habe Anspruch darauf, dass beide Eltern gemeinsam Verantwortung für seine Entwicklung und Erziehung übernehmen würden. Vater und Mutter sollen dadurch gleichbehandelt werden. Damit wird ein seit vielen Jahren geforderter Paradigmenwechsel vollzogen. Im Vorfeld der Inkraftsetzung sind allerdings zahlreiche Umsetzungsfragen aufgetaucht. Die Medien berichteten zudem über eine sich anbahnende Prozessflut bei den Gerichten und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB), weil mit der Neuregelung Konflikte zwischen den Eltern vorprogrammiert seien. Der Referent zeigt die Brennpunkte der Reform auf und berichtet über die ersten Erfahrungen aus der Sicht einer KESB.