Lauter Sorgen mit der gemeinsamen elterlichen Sorge? Eine Standortbestimmung

Datum:Donnerstag, 2. Oktober 2014
Referent/-in: RA Dr. Linus Cantieni
Präsident KESB Bülach Süd
Lehrbeauftragter an der Universität Zürich
Ort: 18.00 Uhr, Saal, 1. Stock
Zunfthaus Kämbel zur Haue
Limmatquai 52
8001 Zürich

Am 1. Juli 2014 ist die Reform der elterlichen Sorge in Kraft getreten. Sie verfolgt das Ziel, das gemeinsame Sorgerecht unabhängig vom Zivilstand der Eltern zum Regelfall werden zu lassen. Begründet wird dies im Wesentlichen damit, ein Kind habe Anspruch darauf, dass beide Eltern gemeinsam Verantwortung für seine Entwicklung und Erziehung übernehmen würden. Vater und Mutter sollen dadurch gleichbehandelt werden. Damit wird ein seit vielen Jahren geforderter Paradigmenwechsel vollzogen. Im Vorfeld der Inkraftsetzung sind allerdings zahlreiche Umsetzungsfragen aufgetaucht. Die Medien berichteten zudem über eine sich anbahnende Prozessflut bei den Gerichten und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB), weil mit der Neuregelung Konflikte zwischen den Eltern vorprogrammiert seien. Der Referent zeigt die Brennpunkte der Reform auf und berichtet über die ersten Erfahrungen aus der Sicht einer KESB.

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