Stockwerkeigentum: gesetzgeberische Mogelpackung mit Indikation für einen Psychotherapeuten?

Datum:Donnerstag, 13. November 2014
Referent/-in: Prof. Dr. Amédéo Wermelinger
Titularprofessor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg
Ort: 18.00 Uhr, Saal, 1. Stock
Zunfthaus Kämbel zur Haue
Limmatquai 52
8001 Zürich

Im Jahr 1965 sind Art. 712a ff. ZGB zum Stockwerkeigentum in Kraft getreten. Das 50-jährige Jubiläum ist Anlass, eine Bilanz zu ziehen und zu fragen, ob ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Dabei gilt folgendes Fazit: Stockwerkeigentum ist am Markt ein Erfolgsmodell, aber Korrekturen sind zum Teil dringend nötig. Der Vortrag wird die wichtigsten Problemfelder oder „Baustellen“ aufzählen und mögliche Lösungsansätze präsentieren. Bei jedem Vorschlag wird aber auch der Advocatus Diabolis bemüht, welcher mit provokativen Thesen die vorgetragenen Vorschläge wieder in Frage stellt. Folgende Problemfelder werden namentlich beleuchtet: Die Begründung von Stockwerkeigentum vor Erstellung der Baute, die Verlängerung des Baurechts, die Verbesserung der Unterhaltsstrategie (obligatorischer Erneuerungsfonds? Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft als juristische Person?), die Sicherstellung der Stockwerkeigentümerbeiträge usw.

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