Datum: | Donnerstag, 4. Dezember 2014 |
Referent/-in: |
Prof. Dr. Andreas Glaser Extraordinarius für Staats-, Verwaltungs- und Europarecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich |
Ort: |
18.00 Uhr, Saal, 1. Stock Zunfthaus Kämbel zur Haue Limmatquai 52 8001 Zürich |
Die Bundesverfassung kann grundsätzlich beliebig geändert werden. Lediglich die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts wie die Verbote des Angriffskrieges oder der Sklaverei dürfen nicht verletzt werden. In der Praxis spielen diese keine Rolle. Trotzdem kommt es bei einer wachsenden Zahl von Volksinitiativen wie der Minarett-, der Ausschaffungs- oder der Masseneinwanderungsinitiative immer wieder zu vehementen Diskussionen im Hinblick auf das Völkerrecht. Bedeutet dies, dass Globalisierung und Europäisierung die demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger einschränken? Wie kann der Volkswille angesichts der zunehmenden Verflechtung mit Europa durch die EMRK und die Bilateralen Verträge überhaupt noch zur Geltung kommen? Oder bedroht die Volksinitiative umgekehrt Menschenrechte und wirtschaftlichen Wohlstand? Müsste das Initiativrecht dann nicht konsequenterweise eingeschränkt werden?