Völkerrecht gegen Volksrechte: Demokratie in Gefahr?

Datum:Donnerstag, 4. Dezember 2014
Referent/-in: Prof. Dr. Andreas Glaser
Extraordinarius für Staats-, Verwaltungs- und Europarecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich
Ort: 18.00 Uhr, Saal, 1. Stock
Zunfthaus Kämbel zur Haue
Limmatquai 52
8001 Zürich

Die Bundesverfassung kann grundsätzlich beliebig geändert werden. Lediglich die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts wie die Verbote des Angriffskrieges oder der Sklaverei dürfen nicht verletzt werden. In der Praxis spielen diese keine Rolle. Trotzdem kommt es bei einer wachsenden Zahl von Volksinitiativen wie der Minarett-, der Ausschaffungs- oder der Masseneinwanderungsinitiative immer wieder zu vehementen Diskussionen im Hinblick auf das Völkerrecht. Bedeutet dies, dass Globalisierung und Europäisierung die demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger einschränken? Wie kann der Volkswille angesichts der zunehmenden Verflechtung mit Europa durch die EMRK und die Bilateralen Verträge überhaupt noch zur Geltung kommen? Oder bedroht die Volksinitiative umgekehrt Menschenrechte und wirtschaftlichen Wohlstand? Müsste das Initiativrecht dann nicht konsequenterweise eingeschränkt werden?

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