Datum: | Donnerstag, 15. Januar 2015 |
Referent/-in: |
Dr. Ulrich Weder Leitender Staatsanwalt Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich (Gewaltdelikte) |
Ort: |
18.00 Uhr, Saal, 1. Stock Zunfthaus Kämbel zur Haue Limmatquai 52 8001 Zürich |
Das Geständnis im Strafprozess ist vorweg einmal Bestandteil der Beweiserhebung und erleichtert diese regelmässig. Es erspart damit personelle und finanzielle Res-sourcen der Strafjustiz. Es kann sich aber auch auf die Form und Art der Verfah-renserledigung auswirken, indem es Voraussetzung für ein abgekürztes Verfahren bildet oder für ein Strafbefehlsverfahren bilden kann. Zudem kann es sich im Haftverfahren, in der Strafbemessung und bezüglich der Legalprognose auswirken. Bedeutung und Stellenwert des Geständnisses haben sich in den vergangenen Jahrzehnten sowohl im Rahmen des Beweisverfahrens wie auch im Kontext der (kantonalen und eidgenössischen) Strafprozessordnung mannigfach verändert: Darauf soll, bezüglich der Beweisführung auch anhand konkreter Kapitaldelikte aus der jüngeren Kriminalgeschichte Zürichs, eingegangen werden.