Der Einfluss des EU-Rechts auf die Schweiz: von Notaren, Gerichtsdolmetschern und Gerichtsgutachtern

Datum:Donnerstag, 5. November 2015
Referent/-in: Prof. Dr. Matthias Oesch
Professor für Öffentliches Recht, Europarecht und Wirtschaftsvölkerrecht an der Universität Zürich
Ort: 18.00 Uhr, Saal, 1. Stock
Zunfthaus Kämbel zur Haue
Limmatquai 52
8001 Zürich

Das Recht der Europäischen Union (EU) wirkt in mannigfaltiger Weise auf das schweizerische Recht ein. Zum einen führt die völkerrechtliche Anbindung qua bilateraler Abkommen dazu, dass die Schweiz faktisch zur fortlaufenden Übernahme von neuen Verordnungen und Richtlinien der EU verpflichtet ist. Zum anderen wird das schweizerische Recht im Rahmen der selbst gewählten Politik des autonomen Nachvollzugs systematisch an dasjenige der EU angepasst.

Das Referat zeigt mit Blick auf die Zulassung von ausländischen Notaren, Gerichtsdolmetschern und Gerichtsgutachtern in der Schweiz, wie das hiesige Recht schleichend und von einer breiteren Öffentlichkeit kaum wahrgenommen „europäisiert“ wird. Dabei stellen sich heikle Fragen: Sind Brüssel, Strassburg und Luxemburg bald wichtiger als Bern und Lausanne? Welche Bedeutung kommt Leitentscheiden des Gerichtshofs der EU (EuGH) in der Schweiz zu? Wo verbleiben auch im Anwendungsbereich von bilateralen Abkommen Spielräume, um weiterhin eigenständige und vom EU-Recht abweichende Lösungen zu wählen? Wie wirkt sich die europakompatible Auslegung auf das kantonale Recht aus?

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