Datum: | Donnerstag, 8. Dezember 2016 |
Referent/-in: |
RA Dr. iur. Peter Lutz, LL.M Rechtsanwalt Präsident der Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Anwaltsverbandes und des Schweizerischen Notarenverbandes |
Ort: |
18.00 Uhr, Saal, 1. Stock Zunfthaus Kämbel zur Haue Limmatquai 52 8001 Zürich |
Mit Art. 305bis Ziff. 1bis StGB ist am 1. Januar 2016 eine Strafrechtsbestimmung in Kraft getreten, welche nicht nur im Gesetzgebungsprozess hohe Wellen geschlagen hat. Auch in Bezug auf die Strafrisiken, die Sorgfaltspflichten und die konkreten Massnahmen sowie übergangsrechtliche Themen und der Reflexwirkung auf das Aufsichtsrecht bleiben viele Fragen offen. Das Referat versucht, einige dieser Fragen zu beantworten und namentlich für Finanzintermediäre konkrete Handlungsempfehlungen abzugeben.