Steuergeldwäscherei und Sorgfaltspflichten: Was ist offen und was ist klar?

Datum:Donnerstag, 8. Dezember 2016
Referent/-in: RA Dr. iur. Peter Lutz, LL.M
Rechtsanwalt
Präsident der Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Anwaltsverbandes und des Schweizerischen Notarenverbandes
Ort: 18.00 Uhr, Saal, 1. Stock
Zunfthaus Kämbel zur Haue
Limmatquai 52
8001 Zürich

Mit Art. 305bis Ziff. 1bis StGB ist am 1. Januar 2016 eine Strafrechtsbestimmung in Kraft getreten, welche nicht nur im Gesetzgebungsprozess hohe Wellen geschlagen hat. Auch in Bezug auf die Strafrisiken, die Sorgfaltspflichten und die konkreten Massnahmen sowie übergangsrechtliche Themen und der Reflexwirkung auf das Aufsichtsrecht bleiben viele Fragen offen. Das Referat versucht, einige dieser Fragen zu beantworten und namentlich für Finanzintermediäre konkrete Handlungsempfehlungen abzugeben.

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