Mein Haus belauscht mich! - Beweisverwertungsverbote im digitalen Zeitalter

Datum:Donnerstag, 12. Oktober 2017
Referent/-in: Prof. Dr. Sabine Gless
Professorin Universität Basel
Ort: 18.00 Uhr, Saal, 1. Stock
Zunfthaus Kämbel zur Haue
Limmatquai 52
8001 Zürich

In den «eigenen vier Wänden» findet in unserer Gesellschaft der Rückzug aus der Öffentlichkeit und die Einkehr in den privaten Raum statt. Die Wohnung ist grundsätzlich gegen aussen abgeschirmt. Mit dem Einzug sog. «digitaler Assistenten» in die Küchen, Kinderzimmer und Wohnzimmer könnte sich das ändern. Die moderne Version eines Butlers sind Lautsprecher-Mikrofon-Kombinationen, die über das Internet dauernd an die Dienstleistungsanbieter gekoppelt sind und deren Mikrofone ständig mithören, was im Haus gesprochen wird. Die Nutzer versprechen sich dadurch Erleichterung und Bequemlichkeit im Alltag.

Diese Selbstaufgabe der Privatsphäre ist aber auch für die Strafverfolgung von Interesse. Dürfen digitale Assistenten bei Verdacht auf Begehung einer Straftat ausgelesen – oder möglicherweise sogar vernommen werden? Verändern solche Geräte vielleicht in grundlegendem Masse die Tätigkeit der Ermittlungsbehörden und bedarf es in der Folge der Formulierung neuer Ermittlungs- und Beweisverboten, damit weiterhin die Rechte der beschuldigten Personen gewahrt bleiben? Anhand des Beispielgeräts von Amazon, dem "Echo", das oft auf den Namen «Alexa» hört, und damit zusammenhängender Ermittlungsaktivitäten in den USA werden Analogien und Schlüsse auf die Schweizer Gesetzeslage gezogen. Wie weit dürfen die Schweizer Ermittlungsbehörden in Zukunft gehen, wenn es um Daten digitaler Assistenten geht?

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