Datum: | Donnerstag, 2. November 2017 |
Referent/-in: |
Prof. Dr. Eva Maria Belser Professorin Universität Fribourg |
Ort: |
18.00 Uhr, Saal, 1. Stock Zunfthaus Kämbel zur Haue Limmatquai 52 8001 Zürich |
Kopftuch, Kreuz und Burka – religiöse Symbole in der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz erhitzen die Gemüter und beschäftigen Politik und Gesellschaft immer häufiger. Ein verweigerter Händedruck oder ein Schleier vor dem Gesicht lassen – obwohl beides selten – die Wogen hochgehen.
Nicht selten müssen sich deshalb auch die Gerichte mit religiösen Symbolen am Arbeitsplatz beschäftigen und die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Pflichten staatlicher und privater Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber klären: Verstösst es zum Beispiel gegen die Neutralitätspflicht des Staats, wenn Lehrerinnen mit Kopftüchern unterrichten oder ein Kreuz um den Hals tragen? Dürfen in Schulzimmern und Gerichten Kruzifixe hängen und Osterhasen gebastelt werden? Haben Personen, die religiöse Symbole tragen, einen Anspruch darauf, am staatlichen oder privaten Arbeitsplatz gleich behandelt zu werden? Der Vortrag wird einen Überblick über die aktuelle schweizerische und europäische Rechtsprechung zu diesen Fragen vermitteln und diese kritisch beleuchten.
Wie reagier(t)en die Gerichte auf die Probleme im Zusammenhang mit der Sichtbarkeit von Religion im öffentlichen Raum? Welche Erkenntnisse lassen sich aus den ergangenen Urteilen gewinnen? Welche Gesetze(-svorhaben) gibt es in der Schweiz und in Europa zu religiösen Symbolen?
Als kantonale Kompetenz ausgestaltet, gibt es in der Schweiz zahlreiche, regional unterschiedliche Lösungsansätze. Eine bundesrechtliche Regelung zu religiösen Symbolen in der Öffentlichkeit und im öffentlichen Dienst fehlt bislang. Wäre eine solche wünschenswert?