Geheim und trotzdem korrekt: Die Genehmigungsverfahren nach dem Nachrichtendienstgesetz

Datum:Donnerstag, 6. Dezember 2018
Referent/-in: Dr. iur. Salome Zimmermann
Präsidentin der I. Abteilung des Bundesverwaltungsgerichts
Ort: 18.00 Uhr, Saal, 1. Stock
Zunfthaus Kämbel zur Haue
Limmatquai 52
8001 Zürich

Nach dem Nachrichtendienstgesetz, das am 1. September 2017 in Kraft trat, ist das Bundesverwaltungsgericht zuständig, die sog. genehmigungsbedürftigen Beschaffungsmassnahmen des Nachrichtendienstes des Bundes zu genehmigen. Das Verfahren nach Art. 36b VGG ist neu; es trat neben das Beschwerde- und das Klageverfahren (Art. 31 ff und 35 VGG). Die Referentin war am Bundesverwaltungsgericht verantwortlich für die Umsetzung dieser neuen Zuständigkeit und hat den Umsetzungsprozess konzipiert. Sie erläutert, welche Massnahmen es gibt, geht auf die Genehmigungsvoraussetzungen ein und beschreibt das Verfahren. Dabei zeigt sie Unterschiede und Parallelen zum Verfahren nach der Strafprozessordnung (Art. 269 ff. StPO) auf.

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