Datum: | Donnerstag, 7. Februar 2019 |
Referent/-in: |
Fürsprecher Dr. Adrian Lobsiger, LL.M. Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlich- keitsbeauftragter |
Ort: |
18.00 Uhr, Saal, 1. Stock Zunfthaus Kämbel zur Haue Limmatquai 52 8001 Zürich |
Am 1. März 2019 wird das neue Schengen Datenschutzgesetz in Kraft treten. Dieses neue Bundesgesetz und die analogen Anpassungen der kantonalen Datenschutzgesetzgebungen setzen für die Schweiz als assoziiertes Schengen-Mitglied die Anpassungen des sog. Besitzstands um. Sie verpflichten die Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen, neue Arbeitsinstrumente wie die Datenschutzfolgenabschätzung anzuwenden oder Datenschutzverletzungen zu melden. Zum andern statten sie die Datenschutz-behörden von Bund und Kantonen mit zusätzlichen Aufsichtskompetenzen aus wie der Befugnis, Verfügungen zu erlassen, statt nur zu empfehlen.
Von dieser Aktualisierung des Schengen-Besitzstandes ausgehend entwickelt und begründet der Referent seine provokative These, wonach der Staat und nicht private Unternehmen das primäre Risiko für ein privates und selbstbestimmtes Leben der Bevölkerung darstellt.