Datum: | Donnerstag, 4. November 2021 |
Referent/-in: |
Prof. Dr. iur., LL.M., Marc Jean-Richard-dit-Bressel Titularprofessor für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität Zürich, Staatsanwalt, Leiter der Abteilung A der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich, Wirtschaftsdelikte |
Ort: |
18.00 Uhr, Saal, 1. Stock Zunfthaus Kämbel zur Haue Limmatquai 52 8001 Zürich |
«Monismus oder Dualismus?» war eine zentrale Frage bei der Genese der schweizerischen Strafprozessordnung, die vor einem Jahrzehnt in Kraft getreten ist. Durchgesetzt hat sich der Monismus nach zürcherischem Vorbild, der die Funktionen des Untersuchungsgerichts und der Anklägerin in der Hand der Staatsanwaltschaft vereinigt. Im Dualismus, der vor allem in der Westschweiz verbreitet war, sind diese Funktionen getrennt.
Der Preis für den Monismus besteht darin, dass die Strafprozessordnung die Machtfülle der Staatsanwaltschaft durch «Stolpersteine» auszugleichen sucht, die in ihrer konkreten Ausgestaltung oft nicht sachgerecht erscheinen. Aufgezeigt werden soll, wie sich mit einem
relativen Dualismus Effizienz und Fairness der Strafverfolgung steigern lassen, indem sowohl die Stolpersteine als auch die Macht der Staatsanwaltschaft vermindert werden.