Datum: | Donnerstag, 6. Januar 2022 |
Referent/-in: |
Dr. iur. Balz Hösly Rechtsanwalt und Fachanwalt SAV Erbrecht, Mediator SAV, TEP, Partner bei MME Legal Tax Compliance, Zürich und Zug |
Ort: |
18.00 Uhr, Saal, 1. Stock Zunfthaus Kämbel zur Haue Limmatquai 52 8001 Zürich |
Das heutige Erbrecht weist eine ganze Reihe von «Stolpersteinen» auf, welche Generationenwechsel
und Nachfolge-Regelungen für Familienunternehmen und KMU ohne Konsens unter den Erben
praktisch verunmöglichen. Der Bundesrat wird den Eidgenössischen Räten deshalb voraussichtlich
im 1. Halbjahr 2022 eine Gesetzesnovelle zur «Erleichterung der Unternehmensnachfolge im
Erbrecht» unterbreiten. Ein Vorentwurf dazu wurde 2019 in die Vernehmlassung gegeben und
erhielt eine breite Zustimmung. Dabei sollen Familienunternehmen und KMU als wichtige
volkswirtschaftliche Werte geschützt, wenn möglich integral erhalten und nicht wegen
Erbstreitigkeiten aufgeteilt oder liquidiert werden. Balz Hösly ist Mitglied der vom Bundesamt für
Justiz eingesetzten Expertenkommission zur Revision des Erbrechtes. Er zeigt die vorhandenen
«Stolpersteine» des geltenden Rechts auf und gibt einen Überblick über die gesetzgeberischen
Herausforderungen der möglichen Erleichterungen in der Gesetzesnovelle sowie über die damit
verbundenen Konsequenzen in der Praxis.