Verfahrenshandlungen elektronisch vornehmen – Revision des Zürcher Verwaltungsrechtspflegegesetzes

Datum:Donnerstag, 3. November 2022
Referent/-in: Dr. Kathrin Arioli und lic. iur. Naemi Bucher
Staatsschreiberin des Kantons Zürich
Juristische Sekretärin, Staatskanzlei des Kantons Zürich
Ort: 18.00 Uhr, Saal, 1. Stock
Zunfthaus Kämbel zur Haue
Limmatquai 52
8001 Zürich

Die elektronische Kommunikation hat sich im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben etabliert und ist in vielen Bereichen zum Standard geworden. Auch im informellen Verwaltungshandeln herrscht die elektronische Kommunikation vor. Im Gegensatz dazu ist der formelle Verkehr mit den Verwaltungsbehörden noch überwiegend an die Papierform gebunden, um rechtsgültig erfolgen zu können. Mit einer Revision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes sollen die gesetzlichen Grundlagen für einen rechtsverbindlichen, durchgängig elektronischen Verkehr mit den Verwaltungsbehörden im Kanton Zürich geschaffen werden. Gesuche und Rechtsmittel sollen rechtsgültig elektronisch eingereicht sowie Anordnungen rechtsgültig elektronisch eröffnet werden können. Im Sommer 2022 hat der Regierungsrat die entsprechende Vorlage an den Kantonsrat überwiesen (Vorlage Nr. 5853). In diesem Referat wird ein Überblick über die wichtigsten Eckpunkte der Vorlage gegeben.

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