Prof. Dr. iur. Peter Breitschmid: Rechtliche Probleme mit dem Ende von "Lebzeitigem"
Prof. Dr. iur. Peter Breitschmid, emeritierter Professor an der Universität Zürich, Konsulent bei Strazzer Zeiter Rechtsanwälte AG
Zeit & Ort
05. Nov. 2026, 18:00 – 21:00
Zum Königstuhl, Stüssihofstatt 3, 8001 Zürich, Schweiz
Über den Vortrag
Referent:
Prof. Dr. iur. Peter Breitschmid
Emeritierter Professor an der Universität Zürich, Konsulent bei Strazzer Zeiter Rechtsanwälte AG
Fachanwälte / Fachanwältinnen SAV Erbrecht erhalten 1 Credit Point.
Rechtliche Probleme mit dem Ende von „Lebzeitigem“
Im ZGB bestimmt Art. 31 die Lebensspanne als Zeit zwischen «vollendeter Geburt» und dem «Tod». Während der Geburt in der Regel neun Monate Vorbereitungszeit vorangehen, hat man danach «das ganze Leben» vor sich, das verflixterweise den Tod miteinschliesst; sich auf diesen vorzubereiten hat man weit mehr als neun Monate, nämlich ein ganzes Leben lang Zeit. Weil das Leben für die Meisten relativ schön oder zumindest doch zufriedenstellend und dem Tod vorzuziehen ist, bleibt die Vorbereitung des Todes eher unbeliebt, oft mangelhaft, tendenziell verspätet. Gleichzeitig entwickelt sich eine beträchtliche «Industrie», die uns Tatsächliches und Rechtliches um den Tod abzunehmen verspricht und die ihrerseits endzeitliche, aber doch alltägliche Rechtsfragen aufwirft.

