Das neue Bucheffektengesetz (BEG), wichtigste Neuerungen und Hinweise auf praktische Aspekte

Datum:Donnerstag, 25. Februar 2010
Referent/-in: Dr.iur. Martin Hess
Rechtsanwalt, Zürich
Ort: 18.00 Uhr, Saal, 1. Stock
Zunfthaus Kämbel zur Haue
Limmatquai 52
8001 Zürich

I. Bucheffekten sind weder Wertpapiere noch Wertrechte

II. Es gibt keine Emission von Bucheffekten
- Grundlage ("Unterlyings") von Bucheffekten
- Emission von Wertpapieren, Globalurkunden oder Wertrechten und Schaffung von Bucheffekten
- Übersicht über die verschiedenen Bücher und Register Wertrechten
- Untergang von Bucheffekten

III. Verfügung gemäss den Verfügungsformen des BEG
- Weisung und Gutschrift
- Zession

IV. BEG und Sicherungsgeschäfte
- Sicherheitenbestellung durch Übertragung der Bucheffekten und Gutschrift
- Kontrollvereinbarung
- Sicherheiten zugunsten der Verwahrungsstelle (Art. 26 BEG)

V. Statuten
- Formen der Verwahrung (Heim-/Emittentenverwahrung oder Verwahrung im Bankensystem)
- Notwendige Statutenbestimmungen

VI. Übergangsbestimmungen

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