Erste Erfahrungen mit Beschwerden gemäss Schweizerischer Strafprozessordnung

Datum:Donnerstag, 6. Oktober 2011
Referent/-in: OR Dr.iur. Pierre Martin
Obergericht des Kantons Zürich
Ort: 18.00 Uhr, Saal, 1. Stock
Zunfthaus Kämbel zur Haue
Limmatquai 52
8001 Zürich

Seit Inkraftsetzung der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und des Zürcher Gerichtsorganisationsgesetzes (1.1.2011) ist das Zürcher Obergericht Beschwerdeinstanz gemäss StPO und JStPO. Es beurteilt nicht nur angefochtene Verfügungen und Beschlüsse sowie Verfahrenshandlungen erstinstanzlicher Gerichte, sondern auch Verfügungen und Verfahrenshandlungen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Übertretungsstrafbehörden. Der Referent berichtet von ersten Erfahrungen bei der Behandlung solcher Beschwerden.

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