Datum: | Donnerstag, 10. November 2011 |
Referent/-in: |
PD Dr.iur. Stefan Heimgartner Staatsanwalt des Kantons Zürich |
Ort: |
18.00 Uhr, Saal, 1. Stock Zunfthaus Kämbel zur Haue Limmatquai 52 8001 Zürich |
Seit Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung und des Zürcher Gerichtsorganisationsgesetzes per 1.1.2011 ist im Kanton Zürich neu das bei der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich angesiedelte Büro für amtliche Mandate für die Bestellung von amtlichen Verteidigungen und unentgeltlichen Rechtsbeiständen im Vorverfahren zuständig. Es beurteilt, ob die Voraussetzungen für eine Bestellung gegeben sind und widerruft auch die entsprechenden Mandate, wenn der Grund für die Bestellung wegfällt. Auch ist es für die Behandlung von Wechselersuchen und in gewissen Fällen für die Abnahme der Honorarnoten zuständig. Der Referent berichtet von den ersten Erfahrungen des Büros insbesondere auch über das Zusammenspiel mit Anwälten der ersten Stunde und mit den Zwangsmassnahmengerichten sowie über die ersten diesbezüglichen Präjudizien der Beschwerdeinstanz und des Bundesgerichts.