Too big to fail

Datum:Donnerstag, 19. Januar 2012
Referent/-in: Daniel Roth
RA, LL.M., Leiter Rechtsdienst Eidg. Finanzdepartement
Ort: 18.00 Uhr, Saal, 1. Stock
Zunfthaus Kämbel zur Haue
Limmatquai 52
8001 Zürich

Das Parlament hat am 30. September 2011 eine Änderung des Bankengesetzes zur Stärkung der Stabilität im Finanzsektor beschlossen. Mit der Gesetzesänderung „too big to fail“ soll verhindert werden, dass der Staat noch einmal einer systemrelevanten Bank in finanziellen Schwierigkeiten beistehen muss, um grösseren Schaden für die Volkswirtschaft abzuwenden. Gleichzeitig hat das Parlament mit der per 1. September 2011 in Kraft getretenen Änderung des Bankinsolvenzrechts die notwendigen Grundlagen für die Weiterführung einzelner Bankdienstleistungen und bei Grossbanken der systemrelevanten Funktionen geschaffen. Der Referent wird zudem auf die am 16. Januar 2012 endende Anhörung zu den Umsetzungsverordnungen eingehen, mit denen die erhöhten Anforderungen an die Eigenmittel, die Risikoverteilung und die Organisation von systemrelevanten Banken konkretisiert werden.

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