Datum: | Donnerstag, 8. November 2012 |
Referent/-in: |
RAin Dr. iur. Alexandra Zeiter Lehrbeauftragte an der Universität Luzern, Fachanwältin SAV Erbrecht, Sticher Strazzer Zeiter Rechtsanwälte, Zürich |
Ort: |
18.00 Uhr, Saal, 1. Stock Zunfthaus Kämbel zur Haue Limmatquai 52 8001 Zürich |
Mit dem am 1. Januar 2013 in Kraft tretenden Erwachsenenschutzrecht werden zwei neue (erwachsenenschutzrechtliche) Institute geschaffen: der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung (wobei letztere bisher bereits teilweise kantonal geregelt war). Ausserdem wird das bisher nicht geregelte, aber unbestritten zulässige (erbrechtliche) Institut der Nacherbeneinsetzung auf den Überrest (Art. 492a ZGB) formell ins Erbrecht aufgenommen, allerdings lediglich im Zusammenhang mit dauernd urteilsunfähigen Nachkommen. Die Referentin zeigt auf, was unter diesen neuen Rechtsinstituten zu verstehen ist, welche Ziele der Gesetzgeber mit diesen neuen Instituten verfolgt hat und wie diese Instrumente in der Praxis eingesetzt werden können. Sie weist zudem auf diverse Besonderheiten und Spezialprobleme hin, die bei der Errichtung und Einsetzung dieser Institute in der Praxis zu beachten sind.