Datum: | Donnerstag, 13. Dezember 2012 |
Referent/-in: |
lic. iur. Marcel Riesen-Kupper Leitender Oberjugendanwalt, Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich |
Ort: |
18.00 Uhr, Saal, 1. Stock Zunfthaus Kämbel zur Haue Limmatquai 52 8001 Zürich |
In den letzten Jahren hat der Begriff "Jugendgewalt" die Öffentlichkeit und die Politik in der Schweiz stark beschäftigt. Einzelne medienwirksame Fälle ("Seebach", "Münchner-Schläger") führen regelmässig zur Forderung nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts. Bei den Sachverständigen wird derweil darüber gestritten, ob die Jugendgewalt in den letzten Jahren tatsächlich zugenommen hat oder nicht. Der Referent wird neben einer kurzen Darstellung des schweizerischen Jugendstrafrechts und der Kriminalitätsentwicklung die praktische Anwendung des Jugendstrafrechts im Kanton Zürich aufzeigen. Daneben wird er einzelnen Fragen vertiefter nachgehen: Warum sollen Jugendliche anders behandelt werden als Erwachsene? Sind "härtere" Strafen sinnvoll? Welche Sanktionen versprechen die grösste Wirkung? Soll das Jugendstrafgesetz verschärft werden - und wenn ja, wie?