Das Jugendstrafrecht: zu hart oder zu weich?

Datum:Donnerstag, 13. Dezember 2012
Referent/-in: lic. iur. Marcel Riesen-Kupper
Leitender Oberjugendanwalt, Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich
Ort: 18.00 Uhr, Saal, 1. Stock
Zunfthaus Kämbel zur Haue
Limmatquai 52
8001 Zürich

In den letzten Jahren hat der Begriff "Jugendgewalt" die Öffentlichkeit und die Politik in der Schweiz stark beschäftigt. Einzelne medienwirksame Fälle ("Seebach", "Münchner-Schläger") führen regelmässig zur Forderung nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts. Bei den Sachverständigen wird derweil darüber gestritten, ob die Jugendgewalt in den letzten Jahren tatsächlich zugenommen hat oder nicht. Der Referent wird neben einer kurzen Darstellung des schweizerischen Jugendstrafrechts und der Kriminalitätsentwicklung die praktische Anwendung des Jugendstrafrechts im Kanton Zürich aufzeigen. Daneben wird er einzelnen Fragen vertiefter nachgehen: Warum sollen Jugendliche anders behandelt werden als Erwachsene? Sind "härtere" Strafen sinnvoll? Welche Sanktionen versprechen die grösste Wirkung? Soll das Jugendstrafgesetz verschärft werden - und wenn ja, wie?

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