Datum: | Donnerstag, 7. Februar 2013 |
Referent/-in: |
Prof. Dr. iur. Lukas Handschin RA, Ordinarius für Privatrecht, Universität Basel |
Ort: |
18.00 Uhr, Saal, 1. Stock Zunfthaus Kämbel zur Haue Limmatquai 52 8001 Zürich |
In der Praxis ist oft ein fast reflexartiger Widerstand gegen die einfache Gesellschaft festzustellen. Dieser kann zu unbewussten Gesellschaftsbildungen führen und damit zu Risiko, dass den Parteien nicht bewusst ist, was für einen Vertrag sie abgeschlossen haben. Das führt dazu, dass sie die Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts nicht nutzen. Der Vortrag zeigt, dass die Risiken, insbesondere die Haftungsrisiken, die zur "Angst vor der einfachen Gesellschaft" führen, sich fast immer auf unbewusste Gesellschaftsbildungen beziehen und durch eine kluge und bewusste Vertragsgestaltung kontrolliert werden können.