Gewährleistung im Werkvertrag – Ideen für die Vertragsgestaltung

Datum:Donnerstag, 12. März 2015
Referent/-in: Prof. Dr. Hubert Stöckli
Ordinarius an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg
Direktor des Instituts für Schweizerisches und Internationales Baurecht
Ort: 18.00 Uhr, Saal, 1. Stock
Zunfthaus Kämbel zur Haue
Limmatquai 52
8001 Zürich

Die Gewährleistung im Werkvertrag spielt eine wichtige Rolle, gerade beim Bauen. Man spricht zwar von einer Kausalhaftung, und gleichwohl hat der Bauherr nicht selten das Nachsehen. Denn die Unternehmer – und die Planer, deren Gesamtverträge das Bundesgericht spaltet, um sie partiell unter das Werkvertragsrecht zu kehren – sind erstaunlich gut geschützt. Man denke nur an das Erfordernis einer wirksamen Mängelrüge, die eine Verwirkungsfalle ist, oder auch an die verkürzte Verjährung, die deutlich hinter der Regelfrist zurückbleibt. Dazu kommen praktische Schwierigkeiten, die etwa damit verbunden sind, den Verursacher eines Mangels überhaupt erst zu bestimmen, oder dadurch entstehen, dass Mängelrechte unreflektiert abgetreten werden. Immerhin ist das Gesetz recht nachgiebig, weshalb viel auf die vertragliche Vereinbarung ankommt.

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