Do’s and Don’ts im Zivilprozess

Datum:Donnerstag, 12. Januar 2017
Referent/-in: Dr. iur. Johann Zürcher
Oberrichter am Handelsgericht Zürich
Präsident der Anwaltsprüfungskommission Zürich
Ort: 18.00 Uhr, Saal, 1. Stock
Zunfthaus Kämbel zur Haue
Limmatquai 52
8001 Zürich

Juristisch wohlbegründete Eingaben sind sicherlich dem angestrebten Ziel dienlich.
Und alle werden gute Urteile den schlechten vorziehen. Darüber hinaus gibt
es aber diverse Verhaltensweisen von Prozessbeteiligten, welche das metajuristische
Verhältnis unter diesen positiv oder negativ beeinflussen können (aber nicht
müssen). Auf solche Verhaltensweisen will das Referat eingehen. Es frönt dabei
der vom Vortragenden ansonsten verpönten Beweisführung durch Anekdotismus.

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