Datum: | Donnerstag, 12. Januar 2017 |
Referent/-in: |
Dr. iur. Johann Zürcher Oberrichter am Handelsgericht Zürich Präsident der Anwaltsprüfungskommission Zürich |
Ort: |
18.00 Uhr, Saal, 1. Stock Zunfthaus Kämbel zur Haue Limmatquai 52 8001 Zürich |
Juristisch wohlbegründete Eingaben sind sicherlich dem angestrebten Ziel dienlich.
Und alle werden gute Urteile den schlechten vorziehen. Darüber hinaus gibt
es aber diverse Verhaltensweisen von Prozessbeteiligten, welche das metajuristische
Verhältnis unter diesen positiv oder negativ beeinflussen können (aber nicht
müssen). Auf solche Verhaltensweisen will das Referat eingehen. Es frönt dabei
der vom Vortragenden ansonsten verpönten Beweisführung durch Anekdotismus.