Betreuungsunterhalt - Fluch oder Segen?

Datum:Donnerstag, 7. Dezember 2017
Referent/-in: RA lic. iur. Christine Arndt
Rechtsanwältin
Lehrbeauftragte Universität Zürich
Ort: 18.00 Uhr, Saal, 1. Stock
Zunfthaus Kämbel zur Haue
Limmatquai 52
8001 Zürich

Seit dem 1. Januar 2017 ist das neue Kinderunterhaltsrecht in Kraft. Eines der Ziele der Revision ist die zivilstandsunabhängige Ausgestaltung des Unterhaltsrechts; dem Kind sollen keinerlei Nachteile aus dem Zivilstand der Eltern erwachsen.

Nach bisher geltendem Recht wurden nur Drittbetreuungskosten als direkte Kinderkosten im Kinderunterhalt berücksichtigt und dies auch nur dann, wenn die Eltern miteinander verheiratet waren. Mit dem neuen Recht sollen nun auch diejenigen Kosten einen Niederschlag im Kinderunterhalt finden, die entstehen, wenn das Kind durch einen Elternteil betreut wird (sog. Betreuungsunterhalt).

Das Gesetz gibt nicht an, wie der Betreuungsunterhalt zu berechnen ist. Der Gesetzgeber hat es den Gerichten überlassen, angemessene Lösungen zu finden. Bislang besteht keine (bundesgerichtliche) Praxis. Die Vorgehensweisen sind von Kanton zu Kanton und oft auch innerhalb eines Kantons von Gericht zu Gericht verschieden. Dies führt nebst der Rechtsunsicherheit zu teilweise unbefriedigenden Resultaten, zumal in analogen Fällen unterschiedlich entschieden wird.

Das Referat zeigt die unterschiedlichen Vorgehensweisen der Gerichte auf und versucht anhand von Beispielen den Mechanismus des Betreuungsunterhalts darzulegen.

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