Der lange Arm der Vollstreckungs-behörde - grenzüberschreitende Vollstreckung nach und neben dem LugÜ

Datum:Donnerstag, 8. März 2018
Referent/-in: Prof. Dr. Tanja Domej
Professorin Universität Zürich
Ort: 18.00 Uhr, Saal, 1. Stock
Zunfthaus Kämbel zur Haue
Limmatquai 52
8001 Zürich

Kann ein deutsches Vollstreckungsgericht ein Tun oder Unterlassen in der Schweiz erzwingen? Kann ein schweizerisches Betreibungsamt die Lohnforderung eines in Deutschland angestellten schweizerischen Schuldners oder dessen Konto bei einer österreichischen Bank pfänden? – Das Lugano-Übereinkommen (LugÜ) stellt im Verhältnis zwischen der Schweiz und den EU-Staaten sowie Island und Norwegen die Vollstreckung von Entscheidungen, gerichtlichen Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen grosszügig sicher. In beschränktem Rahmen schafft das LugÜ auch eine Grundlage für eine grenzüberschreitende Durchsetzung bestimmter Vollstreckungsanordnungen. Im Übrigen ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Durchführung des eigentlichen Vollstreckungsverfahrens aber nicht Gegenstand des Übereinkommens. Die Vollstreckung als solche – einschliesslich der internationalen Bezüge – unterliegt dem nationalen Recht. Die nationalen Rechtsordnungen sind in diesem Bereich jedoch unterentwickelt, und es besteht in vielen Punkten grosse Rechtsunsicherheit. Der Schaffung interessengerechter Lösungen steht oftmals eine fehlgeleitete Fokussierung auf das Territorialitäts-prinzip im Weg. Der Vortrag beleuchtet einige typische Problemstellungen des inter-nationalen Zwangsvollstreckungsrechts und diskutiert Lösungsmöglichkeiten de lege lata und de lege ferenda.

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