Datum: | Donnerstag, 8. März 2018 |
Referent/-in: |
Prof. Dr. Tanja Domej Professorin Universität Zürich |
Ort: |
18.00 Uhr, Saal, 1. Stock Zunfthaus Kämbel zur Haue Limmatquai 52 8001 Zürich |
Kann ein deutsches Vollstreckungsgericht ein Tun oder Unterlassen in der Schweiz erzwingen? Kann ein schweizerisches Betreibungsamt die Lohnforderung eines in Deutschland angestellten schweizerischen Schuldners oder dessen Konto bei einer österreichischen Bank pfänden? – Das Lugano-Übereinkommen (LugÜ) stellt im Verhältnis zwischen der Schweiz und den EU-Staaten sowie Island und Norwegen die Vollstreckung von Entscheidungen, gerichtlichen Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen grosszügig sicher. In beschränktem Rahmen schafft das LugÜ auch eine Grundlage für eine grenzüberschreitende Durchsetzung bestimmter Vollstreckungsanordnungen. Im Übrigen ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Durchführung des eigentlichen Vollstreckungsverfahrens aber nicht Gegenstand des Übereinkommens. Die Vollstreckung als solche – einschliesslich der internationalen Bezüge – unterliegt dem nationalen Recht. Die nationalen Rechtsordnungen sind in diesem Bereich jedoch unterentwickelt, und es besteht in vielen Punkten grosse Rechtsunsicherheit. Der Schaffung interessengerechter Lösungen steht oftmals eine fehlgeleitete Fokussierung auf das Territorialitäts-prinzip im Weg. Der Vortrag beleuchtet einige typische Problemstellungen des inter-nationalen Zwangsvollstreckungsrechts und diskutiert Lösungsmöglichkeiten de lege lata und de lege ferenda.