Datum: | Donnerstag, 3. Oktober 2019 |
Referent/-in: |
Dr. iur. Niklaus Oberholzer Richter am Bundesgericht, Lausanne |
Ort: |
18.00 Uhr, Saal, 1. Stock Zunfthaus Kämbel zur Haue Limmatquai 52 8001 Zürich |
Strafrecht hat Hochkonjunktur. Zwischen der Verabschiedung des Schweizerischen Strafgesetzbuches Ende der 1930er Jahre bis zur ersten Revision in den 1950er Jahren dauerte es noch rund 50 Jahre. Das strafrechtliche Instrumentarium schien bei Weitem auszureichen, um die elementaren Rechtsgüter zu schützen und die soziale Ordnung zu wahren. Mit Beginn der 1980er war es vorbei mit der relativen Ruhe. Revisionen folgten Schlag auf Schlag; allein in den letzten zehn Jahren kam es zu annähernd 50 Änderungen des StGB. Das Referat geht der Frage nach, weshalb heute nicht mehr als letztes, sondern als erstes Mittel zum Strafrecht gegriffen wird, und versucht aufzuzeigen, welche Konsequenzen sich daraus für das System des Strafrechts und des Strafprozessrechts ergeben.