Datum: | Donnerstag, 8. Oktober 2020 |
Referent/-in: |
Dr. iur. Roger Weber Präsident des Mietgerichts Zürich, Lehrbeauftragter an der Universität Zürich |
Ort: |
18.00 Uhr, Saal, 1. Stock Zunfthaus Kämbel zur Haue Limmatquai 52 8001 Zürich |
Die Vertragsfreiheit nach Art. 1 und 19 OR mit ihren Aspekten der Partnerwahl-, Abschluss- und Inhaltsfreiheit ist das privatrechtliche Spiegelbild unserer durch Eigentumsgarantie und Wirtschaftsfreiheit gemäss Art. 26 f. BV geprägten verfassungsrechtlichen Ordnung. Anerkannt ist, dass diese Ordnung in ihrer reinen Form nicht nur zu sachgerechten Lösungen führt. Deshalb hat der Gesetzgeber gerade in den klassischen Bereichen des sozialen Privatrechts wie dem Arbeits- oder Mietrecht zwingendes Recht für Situationen geschaffen, wo marktmächtige oder markterfahrene Mitspieler den übrigen Marktteilnehmern gegenübertreten. Der Immobiliarmarkt bietet heute die renditeträchtigsten Investitionsmöglichkeiten überhaupt. Bei der Vermietung von Wohn- oder Geschäftsräumen ist die Versuchung gross, ein bestehendes Ungleichgewicht der Kräfte dazu zu nutzen, um zwingende Regeln durch eine bestimmte, an sich erlaubte vertragliche Regelung auszuhebeln. Der Grat zwischen vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten und einer Gesetzesumgehung ist dabei schmal.
Insbesondere anhand der Rechtsprechung des Bundesgerichts wollen wir untersuchen, wie die Praxis mit dem Phänomen umgeht.