Landesverweisung – die heikle Verschmelzung von Straf- und Migrationsrecht

Datum:Donnerstag, 4. März 2021
Referent/-in: Prof. Dr. iur. Peter Uebersax
Titularprofessor für Öffentliches Recht sowie Öffentliches Prozessrecht an der Universität Basel, Gerichtsschreiber und wissenschaftlicher Berater am Schweizerischen Bundesgericht
Ort: 18.00 Uhr, Saal, 1. Stock
Zunfthaus Kämbel zur Haue
Limmatquai 52
8001 Zürich
Online-Webinar:

Die Vorträge im Januar, Februar und März 2021 werden im Rahmen eines Webinars stattfinden. Wenn Sie am digitalen Vortragsabend teilnehmen möchten, registrieren Sie sich bitte mit folgendem Link:

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Die neue strafrechtliche Landesverweisung überträgt den Entscheid darüber, ob eine ausländische Person, die eine Straftat begeht, die Schweiz zu verlassen hat und mit einem Einreiseverbot belegt wird, dem Strafgericht und belässt diesem nur einen eingeschränkten Handlungsspielraum. Bis vor kurzem lag die Zuständigkeit dafür bei den Migrationsbehörden und Verwaltungsgerichten. Die Strafgerichte sehen sich nunmehr vor der Herausforderung, wieweit sie die Rechtsgrundsätze, die bei der Umsetzung des Ausländerrechts entwickelt worden sind, übernehmen, anpassen oder davon absehen und wieweit sie strafrechtliche Prinzipien anwenden wollen. Eine Knacknuss bildet insbesondere die neue Härtefallklausel, die nur unter strengen Voraussetzungen einen Verzicht auf die Landesverweisung zulässt. Zu berücksichtigen sind dabei auch völkerrechtliche Bestimmungen wie solche der EMRK und des FZA, wobei deren Verhältnis zum Landesrecht in Frage steht. Die Ausländerbehörden wiederum verfügen in diesem Zusammenhang nur noch über beschränkte Kompetenzen. Gemäss den ersten Erfahrungen bereitet die praktische Umsetzung der neuen Bestimmungen über die Landesverweisung gewisse Schwierigkeiten, und die Rechtsprechung des Bundesgerichts erscheint noch nicht als gefestigt. Das Referat bietet, schwergewichtig aus der Sicht des Migrationsrechts, eine vorläufige Analyse der geltenden Rechtslage.

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