Datum: | Donnerstag, 4. März 2021 |
Referent/-in: |
Prof. Dr. iur. Peter Uebersax Titularprofessor für Öffentliches Recht sowie Öffentliches Prozessrecht an der Universität Basel, Gerichtsschreiber und wissenschaftlicher Berater am Schweizerischen Bundesgericht |
Ort: |
18.00 Uhr, Saal, 1. Stock Zunfthaus Kämbel zur Haue Limmatquai 52 8001 Zürich |
Online-Webinar: |
Die Vorträge im Januar, Februar und März 2021 werden im Rahmen eines Webinars stattfinden. Wenn Sie am digitalen Vortragsabend teilnehmen möchten, registrieren Sie sich bitte mit folgendem Link: Die Mailadresse, mit der Sie sich registrieren, ist für Dritte in keiner Weise zugänglich. Nach der Registrierung wird Ihnen ein neuer Link zugestellt, der Ihnen den Zugang zum Live-Stream ermöglicht. Sie haben im Rahmen des Live-Streamings insbesondere auch die Möglichkeit, Fragen an den Referenten zu stellen. Der aufgezeichnete Stream ist jeweils auch nach dem Vortrag auf unserer Webseite unter "Vergangene Vorträge" verfügbar. |
Die neue strafrechtliche Landesverweisung überträgt den Entscheid darüber, ob eine ausländische Person, die eine Straftat begeht, die Schweiz zu verlassen hat und mit einem Einreiseverbot belegt wird, dem Strafgericht und belässt diesem nur einen eingeschränkten Handlungsspielraum. Bis vor kurzem lag die Zuständigkeit dafür bei den Migrationsbehörden und Verwaltungsgerichten. Die Strafgerichte sehen sich nunmehr vor der Herausforderung, wieweit sie die Rechtsgrundsätze, die bei der Umsetzung des Ausländerrechts entwickelt worden sind, übernehmen, anpassen oder davon absehen und wieweit sie strafrechtliche Prinzipien anwenden wollen. Eine Knacknuss bildet insbesondere die neue Härtefallklausel, die nur unter strengen Voraussetzungen einen Verzicht auf die Landesverweisung zulässt. Zu berücksichtigen sind dabei auch völkerrechtliche Bestimmungen wie solche der EMRK und des FZA, wobei deren Verhältnis zum Landesrecht in Frage steht. Die Ausländerbehörden wiederum verfügen in diesem Zusammenhang nur noch über beschränkte Kompetenzen. Gemäss den ersten Erfahrungen bereitet die praktische Umsetzung der neuen Bestimmungen über die Landesverweisung gewisse Schwierigkeiten, und die Rechtsprechung des Bundesgerichts erscheint noch nicht als gefestigt. Das Referat bietet, schwergewichtig aus der Sicht des Migrationsrechts, eine vorläufige Analyse der geltenden Rechtslage.