Das neue Erbrecht von 2020/2023 – zu ersten Anwendungsfragen

Datum:Donnerstag, 2. November 2023
Uhrzeit:18:00 - 21:00 Uhr
Referent/-in: Prof. Dr. Paul Eitel
Prof. em. (Universität Luzern), Titularprofessor an der Universität Freiburg, Rechtsanwalt und Fachanwalt SAV Erbrecht, Solothurn, Co-Leiter der Fachanwaltsausbildung SAV Erbrecht
Ort: Zürcher Kantonalbank
Steinfels
Josefstrasse 222
8005 Zürich

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Der erste, «politische» Teil der Erbrechtsrevision wurde am 18. Dezember 2020 von den eidgenössischen Räten verabschiedet und ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Im Zentrum der Beratungen des Parlaments stand die erbrechtliche Berücksichtigung der sog. Totalvorschlagszuweisungen gemäss Art. 216 ZGB. Der Referent zeigt auf, welche «alten» Fragen geklärt worden sind und welche «neuen» Fragen sich seither stellen. Ausserdem verweist er auf Möglichkeiten und Grenzen der Anfechtung wegen Erbvertrags-widrigkeit gestützt auf Art. 494 Abs. 3 ZGB von allgemeinen Gütergemeinschaften gemäss Art. 222 ZGB und von sog. Totalgesamt-gutszuweisungen gemäss Art. 241 Abs. 2 ZGB.

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