Der Eventualvorsatz – vom Mauerblümchen zur Monokultur!

Datum:Donnerstag, 7. März 2024
Uhrzeit:18:00 - 21:00 Uhr
Referent/-in: lic. iur. Tanja Knodel
Rechtsanwältin, Partnerin Cognitor Rechtsanwälte, Fachanwältin SAV Strafrecht, Präsidentin Fachkommission Fachanwalt Strafrecht SAV
Ort: 18.00 Uhr
Zürcher Kantonalbank
Neue Hard 9
8005 Zürich

» Kalendereintrag als .ics Datei herunterladen

Der aus rechtspolitischen Gründen ins Gesetz aufgenommene Eventualvorsatz überschattet die strafrechtlich wichtige Frage, wann Vorsatz und wann Fahrlässigkeit vorliegt. Dies führt dazu, dass die interessante und elementare Abgrenzung zwischen (bewusster) Fahrlässigkeit und (Eventual-)Vorsatz fast ausschliesslich noch an der Universität, nicht aber mehr im Gerichtssaal geprüft wird. Der Eventualvorsatz verkommt zum Allerweltsheilmittel für Schuldsprüche, die sich niemals begründen liessen, würde man bei Vorsatzdelikten tatsächlich nur bestrafen wollen, was jemand wusste und wollte.

» Referat als PDF herunterladen

» zurück zur Übersicht