Datum: | Donnerstag, 7. März 2024 |
Uhrzeit: | 18:00 - 21:00 Uhr |
Referent/-in: |
lic. iur. Tanja Knodel Rechtsanwältin, Partnerin Cognitor Rechtsanwälte, Fachanwältin SAV Strafrecht, Präsidentin Fachkommission Fachanwalt Strafrecht SAV |
Ort: |
18.00 Uhr Zürcher Kantonalbank Neue Hard 9 8005 Zürich |
Der aus rechtspolitischen Gründen ins Gesetz aufgenommene Eventualvorsatz überschattet die strafrechtlich wichtige Frage, wann Vorsatz und wann Fahrlässigkeit vorliegt. Dies führt dazu, dass die interessante und elementare Abgrenzung zwischen (bewusster) Fahrlässigkeit und (Eventual-)Vorsatz fast ausschliesslich noch an der Universität, nicht aber mehr im Gerichtssaal geprüft wird. Der Eventualvorsatz verkommt zum Allerweltsheilmittel für Schuldsprüche, die sich niemals begründen liessen, würde man bei Vorsatzdelikten tatsächlich nur bestrafen wollen, was jemand wusste und wollte.