Datum: | Donnerstag, 2. März 2017 |
Referent/-in: |
Prof. Dr. iur. Arnold Marti a. Oberrichter Schaffhausen Titularprofessor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich |
Ort: |
18.00 Uhr, Saal, 1. Stock Zunfthaus Kämbel zur Haue Limmatquai 52 8001 Zürich |
Lange Zeit bestand in Gesetzgebung und Praxis Konsens, dass die Justiz kosten-mässig nicht selbsttragend sein kann und der im Rechtsstaat für Bürgerinnen und Bürger eingerichtete Rechtsschutz nur funktioniert, wenn die Gerichtsgebühren in mässiger Höhe angesetzt werden und im konkreten Fall auch auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kostenpflichtigen Rücksicht genommen wird.
In den heutigen Zeiten knapper werdender Staatsfinanzen und tendenziell abneh-mender gesellschaftlicher Solidarität droht diese Einsicht immer mehr verloren zu gehen. In vielen Kantonen werden die Gerichtsgebühren zur Verbesserung des Staatsbudgets und vielleicht auch zur Reduktion der von den Gerichten zu beurtei-lenden Prozessfälle deutlich angehoben, wobei die Tarife von Kanton zu Kanton stark variieren. Die seit 2011 geltende Schweizerische Zivilprozessordnung vermochte dies nicht zu verhindern, da sie die Festsetzung der Höhe der Prozesskosten ganz dem kantonalen Recht überlässt. Sie hat die Situation sogar insofern noch verschlechtert, als die heute von den Rechtssuchenden meist flächendeckend zu leistenden Kostenvorschüsse bei Obsiegen nicht wie früher zurückerstattet werden, sondern bei der unterliegenden Gegenpartei zurückgefordert werden müssen. Das Inkassorisiko für die Gerichtsgebühren wird damit ganz auf die privaten Prozessparteien überwälzt und das Prozessieren namentlich für den Mittelstand, der nicht in den Genuss des Armenrechts kommt, weiter erschwert. Soll diese unheilvolle Entwicklung hingenommen werden, oder drängen sich Gegenmassnahmen auf?