Datum: | Donnerstag, 9. Januar 2020 |
Referent/-in: |
Prof. Dr. iur. Nadja Braun Binder Professorin Universität Basel |
Ort: |
18.00 Uhr, Saal, 1. Stock Zunfthaus Kämbel zur Haue Limmatquai 52 8001 Zürich |
Stark zunehmende Rechenkapazitäten und eine enorm hohe Datenverfügbarkeit ermöglichen es, dass die Tätigkeit von menschlichen Behördenmitarbeitenden zunehmend durch Maschinen ersetzt wird. Im Extremfall läuft ein Verwaltungsverfahren (künftig) ohne menschliches Zutun ab. In Deutschland hat der Gesetzgeber aus diesem Grund die verwaltungsverfahrensrechtlichen Kodifikationen angepasst. In der Schweiz werden im Zuge der Revision des Datenschutzgesetzes voraussichtlich Aspekte von automatisierten Einzelentscheidungen geregelt werden.
Diese Entwicklung ist nicht unproblematisch. Denn obwohl automatisierte Entscheidungen aufgrund von Rechenverfahren objektiv und neutral erscheinen, können sie fehlerhaft oder gar grundrechtswidrig sein.
Das Referat beleuchtet die Herausforderungen der Automatisierung von Verwaltungshandeln und die möglichen Auswirkungen auf das Verwaltungsverfahrensrecht.